Ablauf einer Psychotherapie
Der Weg zu einer Psychotherapie folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die Psychotherapie-Richtlinien festgelegt ist. Hier erfahren Sie, welche Schritte von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Therapiebeginn zu durchlaufen sind.
Die Schritte im Überblick
1Erstkontakt
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch. Hier können Sie Ihr Anliegen kurz schildern und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Zeiten hoher Auslastung möglicherweise eine Wartezeit entstehen kann.
2Erstgespräch (Sprechstunde)
Im Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) findet ein erstes Kennenlernen statt. Es dient dazu, Ihr Anliegen zu besprechen, eine erste Einschätzung vorzunehmen und gemeinsam zu klären, ob eine Psychotherapie das geeignete Behandlungsverfahren für Sie ist. Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten.
3Probatorische Sitzungen
In den probatorischen Sitzungen (2-4 Termine) lernen Sie die Arbeitsweise der Verhaltenstherapie kennen. Es wird eine ausführliche Diagnostik durchgeführt und gemeinsam mit Ihnen ein individueller Behandlungsplan erstellt. Diese Phase dient auch dazu zu prüfen, ob die "Chemie" zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt.
4Antragstellung bei der Krankenkasse
Nach den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie beantragt werden soll. Der Therapeut verfasst einen Antrag an Ihre Krankenkasse, in dem die Diagnose und der Behandlungsplan dargelegt werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag, was in der Regel 3-5 Wochen dauert.
5Therapiephase
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Je nach Problemstellung umfasst eine Kurzzeittherapie 24 Stunden, eine Langzeittherapie kann bis zu 60 Stunden (in Ausnahmefällen bis 80 Stunden) beantragt werden.
6Therapieabschluss
Die letzten Sitzungen dienen der Stabilisierung der erreichten Fortschritte und der Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie. Es werden Strategien entwickelt, wie Sie das Gelernte auch zukünftig anwenden können.
Kosten und Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Verhaltenstherapie ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes und finanziertes Therapieverfahren. Bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für:
- Psychotherapeutische Sprechstunde
- Probatorische Sitzungen
- Therapiesitzungen (nach Bewilligung)
Sie benötigen keine Überweisung von Ihrem Hausarzt, können aber gerne eine mitbringen.
Private Krankenversicherung
Bei privat versicherten Patienten werden die Kosten in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang Psychotherapie erstattet wird.
Wichtige Hinweise
- Bringen Sie zu Ihrem Ersttermin Ihre Versichertenkarte mit
- Falls vorhanden: Vorbefunde, Arztbriefe oder frühere Therapieberichte
- Bei Verhinderung bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher
- Die Schweigepflicht ist selbstverständlich gewährleistet